Fürstenhagen (Hessisch Lichtenau)

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Satzung Bürgerverein Fürstenhagen e.V.

Sitz Fürstenhagen

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen – Bürgerverein Fürstenhagen e.V. Als Idealverein steht das ideelle Ziel im Vordergrund seiner Bemühungen. Er hat seinen Sitz in Fürstenhagen, ist überparteilich und konfessionell neutral. Bei einer Eingemeindung nach Hess. Lichtenau bleibt sie Bezeichnung erhalten, weil heute und in Zukunft nur die eigenen, gemeindlichen Interessen zu wahren sind. Der Verein ist am 27.10.1973 beim Amtsgericht Witzenhausen in das Vereinsregister Nr. 1134 eingetragen worden.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 in der gültigen Fassung. Besonders angelegen ist ihm die Bewahrung der öffentlichen Tradition und des Brauchtums, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, sowie des kulturellen und sportlichen Geschehens im Stadtteil Fürstenhagen. Der Verein ist bestrebt, die örtlichen Errungenschaften in der Großgemeinde zu wahren

§ 3 Beiträge und Spenden

Der Verein erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken. Etwaige Spenden dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ebenso erhalten sie bei Ausscheiden, bei Auflösen oder Aufheben des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft und Beitrag

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen, sowie Personenvereinigungen werden. Ferner Personen, die in Fürstenhagen wohnen, sich um das Wohl des Ortes verdient gemacht haben, oder sich mit der Gemeinde verbunden fühlen. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und Beirat. Bei Austritt ist der noch fehlende Beitrag zu entrichten. Das Geschäftsjahr beginnt am 1.1. und endet am 31.12. Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch gemeinsamen Beschluss von Vorstand und Beirat. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht die Berufung in der ordentlichen Mitgliederversammlung zu.
Der Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung ist endgültig. Gründe für den Ausschluss sind vereinsschädigendes Verhalten.

§ 6 Organe und Einrichtungen

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse für besondere Aufgaben geschaffen werden, z.B. Kultur-, Sport-, Soziales, Vergnügungs- und Verschwisterungsauschuss.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
  3. dem Schatzmeister mit Stellvertreter
  4. dem Schriftführer mit Stellvertreter

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahre gewählt. Auf Antrag wird geheim gewählt.
Vorstand im Sinne des § 26 GBG sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam. Der Vorstand führt seine Geschäfte ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden erstattet. Der Vorstand kann Beisitzer berufen.

§ 8 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die über Vereinsangelegenheiten im Sinne des §2, 5, 6, 7, 10 der Satzung, Entlastung des Vorstandes und Satzungsänderungen beschließt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von 30 % der Mitglieder, sowie dann, wenn es das Interesse des Vereins fordert, zu berufen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Einladungen zur ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt und im Verschwisterungskasten. Alle anderen Einberufungen zur Vorstands- oder erweiterten Vorstandssitzung mit Beirat und Ausschüssen erfolgen schriftlich durch den Vorsitzenden bzw. Stellvertreter, mit einer Frist von einer Woche, unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Sind bei der Sitzung nicht genügend Mitglieder anwesend, kann die Sitzung geschlossen werden und nach 30 Minuten wieder eröffnet werden. Beschlüsse sind dann gültig. Dies ist mit der ersten Terminangabe anzukündigen.
Bekanntgaben des Sozialausschusses über Bürgertreffen, Busfahrten udgl. erfolgen im Mitteilungsblatt.

§ 9 Niederschrift

Über die Vorstands- und Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden, bzw. seinem Stellvertreter, dem Protokollführer und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen ist. Vorstandsbeschlüsse sind den Mitgliedern in einer Versammlung bekannt zu geben.

§ 10 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck, mit einer Frist von einem Monat, einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist dann gegeben, wenn 50 % der Mitglieder anwesend sind. Das Auflösen oder Aufheben des Vereins bzw. bei Wegfall des bisherigen Zweckes vorhandene Vermögen fällt nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten an die politische Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke in Fürstenhagen zu verwenden hat.

§ 11 Einzahlung von Spenden

Die Einzahlung von Spenden sind über das für den Vereinssitz zuständige Bürgermeisteramt zu Gunsten des Vereins vorzunehmen. Die Stadtverwaltung kann die Spendenquittung mit dem Vermerk, dass der Betrag für gemeinnützige Zwecke verwendet wird, zu stellen

§ 12 Führung des Vereinsstempel- Briefkopf des Vereins

Der Verein führt den Vereinsstempel mit der Bezeichnung -Bürgerverein Fürstenhagen e.V.- mit dem Wappen von Fürstenhagen.

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