im Hinblick auf die am 15. März 2026 stattfindende Kommunalwahl (Wahl der Stadtverordnetenversammlung, Wahl der Ortsbeiräte und Wahl des Ausländerbeirates) möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen für die Aufstellung von Wahlvorschlägen geben.
Als Download sind alle erforderlichen Vordrucke und Unterlagen weiter unten angefügt.
- Nr. 6 – Wahlvorschlag + Ergänzungsblatt: Der Vordruck ist mit grundlegenden Informationen zum Wahlvorschlag zu versehen. Das Ergänzungsblatt bitte mit den notwendigen Informationen zu den Bewerberinnen und Bewerbern füllen und beifügen.
- Nr. 9 – Zustimmungserklärung: Der Vordruck ist für alle Bewerberinnen und Bewerber ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlvorschlag beizufügen. Bitte dabei auch die Eintragung auf der S. 3 beachten. Die betreffende Textpassage wurde farblich markiert.
- Nr. 10 – Bescheinigung der Wählbarkeit: Der Vordruck ist für alle Bewerberinnen und Bewerber ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlvorschlag beizufügen. Die Prüfung der Wählbarkeit des jeweiligen Bewerbers / der jeweiligen Bewerberin erfolgt durch die Stadt Hessisch Lichtenau.
- Nr. 11 – Niederschrift über die Versammlung zur Bewerberaufstellung + Ergänzungsblatt: Die Niederschrift gilt als Nachweis für eine ordnungsgemäße Aufstellung des Wahlvorschlages und zugleich auch als Anleitung für die Versammlungsleitung. Auch zur Vorbereitung der jeweiligen Versammlung kann sinnvollerweise der Vordruck genutzt werden. Im Ergänzungsblatt sind die jeweiligen Bewerberinnen / Bewerber mit Wahlergebnis anzugeben.
Zur Versammlung kann grundsätzlich unterschiedlich und somit nach den örtlichen Gegebenheiten geladen werden. Für die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Ortsbeiräte (Ausnahme hierbei: Wahlvorschläge der Parteien) empfiehlt es sich, verschiedene „Kanäle“ (Aushang, E-Mail, …) zu nutzen, um möglichst viele potentiell interessierte Personen zu erreichen. Daneben empfiehlt es sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der teilnehmenden Personen hervorgehen. Während der Versammlung selbst ist es wichtig, dass die Listenaufstellung unbedingt in geheimer Wahl erfolgt. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Vorschlagsberechtigt ist jeder Teilnehmer der Versammlung; den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Im Übrigen gelten für das Procedere, sofern vorhanden, Satzungen oder Beschlüsse der jeweiligen Parteien oder Wählergruppen.
Neu hinzukommende Wahlvorschläge benötigen Unterstützungsunterschriften. Der Wahlvorschlag ist von mindestens doppelt so vielen wahlberechtigten Personen handschriftlich zu unterzeichnen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG). Für einen beispielsweise „fünfköpfigen“ Ortsbeirat bedeutet dies, dass dem Wahlvorschlag mindestens zehn gültige Unterstützungsunterschriften beizufügen sind. Die Unterschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson sind ebenfalls erforderlich. Zu beachten ist, dass die Unterstützer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sein müssen und die Unterstützungsunterschriften erst nach Aufstellung des Wahlvorschlages eingeholt werden. Darüber hinaus darf jede wahlberechtigte Person nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wir empfehlen für den möglichen Fall, dass Unterstützer nicht wahlberechtigt sind, mehr Unterstützungsunterschriften als erforderlich einzuholen. Andernfalls wäre bei Unterschreitung der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsunterschriften der gesamte Wahlvorschlag zurückzuweisen (=“ungültig“).
Den Vordruck für die Unterstützungsunterschriften (Nr. 7) stellen wir Ihnen gerne digital oder bei Bedarf auch in gewünschter Anzahl gedruckt zur Verfügung. Teilen Sie uns hierfür bitte den Namen der Wählergruppe sowie die Kurzbezeichnung mit.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen, Unklarheiten oder Ähnlichem gerne zur Verfügung. Auch in Ihrem Interesse bitten wir darum, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit bis Mitte Dezember einzureichen, damit eventuell fehlende Unterschriften o.Ä. noch bis zum Ende der Einrichtungsfrist (05.01.2026, 18:00 Uhr) eingeholt werden können.
Die Wählergruppe in Fürstenhagen heißt: Initiative für Fürstenhagen